Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für den Verkauf eines touristischen Pakets derOffice de tourisme de la Vallée de la Creuse die 1er Januar 2025

 

Gemäß Artikel R.211.12 des Tourismusgesetzes müssen die Broschüren und Reiseverträge, die Reisebüros ihren Kunden anbieten, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus den Artikeln R.211.3 bis R.211.11 des Tourismusgesetzes vollständig enthalten.

Gemäß Artikel L211.9 des Tourismusgesetzes sind diese vorvertraglichen Informationen integraler Bestandteil des Vertrags und können nur im Rahmen einer ausdrücklich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geändert werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der OT jederzeit geändert und aktualisiert werden. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei der Buchung einer Dienstleistung beim Fremdenverkehrsamt mitgeteilt und können auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.destinationvalleedelacreuse.fr/nos-engagements/

 

Tourismusbüros und autorisierte Vereine im Rahmen des Gesetzes vom 13. Juli 1992, aufgehoben seit dem 1. Julier Januar 2005, können die Reservierung und den Verkauf aller Arten von touristischen, Freizeit- und Empfangsdienstleistungen von allgemeinem Interesse in ihrem Interventionsbereich sicherstellen. Sie erleichtern der Öffentlichkeit den Zugang, indem sie ihnen eine Auswahl an Diensten anbieten. Der Tourismusverband im Pays d'Éguzon Val de Creuse (ATPEVC), durch 'SOffice de tourisme de la Vallée de la Creuse (OT)ist berechtigt, touristische Produkte unter dem Zertifikat zu vermarkten Registrierungsnummer IM036100005. Die Reservierung, der Kauf und die Teilnahme an einer der von ATPEVC angebotenen touristischen Leistungen setzen die vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen (CPGV) voraus.

                 

Artikel 1 – Haftung

Die ATPEVC bleibt über die OT der einzige Ansprechpartner und ist dieser gegenüber für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Verkaufsbedingungen verantwortlich. Das ATPEVC oder das OT können nicht für unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt oder die Handlungen von Personen verantwortlich gemacht werden, die nicht an der Organisation und Durchführung des Dienstes beteiligt sind.

Artikel 2 – Vorbehalt
Jede Reservierungsanfrage wird schriftlich an das Tourismusbüro entweder vor Ort oder per E-Mail an tourisme@cc-valleedelacreuse.fr, entweder per Post zum AT der Vallée de la Creuse am Verwaltungssitz, 4 route du Moulin de l'Étang, 36270 Éguzon-Chantôme.

Jede Bestellung gilt erst ab:

– Erhalt der Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags der Dienstleistung (Zahlung per Scheck, zahlbar an „Tourisme au Pays d'Éguzon Val de Creuse“, oder per Überweisung, Fernabsatz oder Urlaubsgutschein).

– Die Unterzeichnung der beiden vom Kunden unterzeichneten Kopien des Kaufvertrags, von denen eine vor Ablauf der auf dem Vertrag angegebenen Frist über das OT an ATPEVC zurückgesandt wird.

– Erhalt des unterzeichneten Vertrags und des vollen Betrags der Dienstleistung innerhalb einer Woche nach Erhalt des Vertrags, wenn die Reservierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Datum der Dienstleistung erfolgt.

Artikel 3 – Zahlung des Restbetrags
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, den Restbetrag spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung über das OT an ATPEVC zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der vor der Dienstleistung mitgeteilten Personenzahl. Bei einer nachträglichen Reduzierung der Personenzahl erfolgt keine Preisänderung oder Rückerstattung. Jede Erhöhung der Personenzahl zwischen dem 10. Tag vor dem Dienst und dem Diensttag muss dem ATPEVC und dem OT schriftlich gemeldet werden. Dieser Antrag muss vom Verband angenommen werden und ist gegebenenfalls mit einer zusätzlichen Rechnungsstellung verbunden, die am Tag der Dienstleistung zu entrichten ist.

Bei Dienstleistungen, für die eine Anzahlung und ein Restbetrag weniger als 30 Tage vor Beginn der Dienstleistung erforderlich sind, ist der gesamte Service bei der Reservierung zu bezahlen.

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden: Bankschecks (nur auf ein Bankkonto in Frankreich und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises), Bargeld (in Euro), Banküberweisung, Urlaubsgutscheine ganz oder teilweise (es wird jedoch kein Wechselgeld für Urlaubsgutscheine herausgegeben).

Nach vollständiger Bestätigung der Anmeldung wird dem Kunden von der OT eine Rechnung zugesandt.

Artikel 4 - Preis
Der Preis ist in Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Person und exklusive Transport angegeben. Die Berechnung erfolgt auf Basis der im Kaufvertrag aufgeführten Personenzahl, vorbehaltlich etwaiger Erhöhungen durch die verschiedenen Leistungsträger. Die Mehrwertsteuer ist nicht erstattungsfähig. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags muss jede Änderung (Erhöhung oder Verringerung) der Teilnehmerzahl unverzüglich dem ATPEVC und dem OT mitgeteilt werden, die dann die Auswirkungen dieser Änderung auf den Preis pro Person berechnen.

Im Preis nicht inbegriffen sind: persönliche Ausgaben, Versicherungen, optionale oder optionale Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Artikel 5 - Rücktritt
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Unterkunft, Transport, Verpflegung, Freizeitdienstleistungen (Eintrittskarten, Führungen usw.), die gemäß Artikel L121-21-8, 12° des Verbraucherschutzgesetzes zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum erbracht werden.

Artikel 6 – Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen
Bei allen von OT verkauften Diensten gilt, dass sie aufgrund ihres zeitlich begrenzten Charakters nach Ablauf des Dienstes unter keinen Umständen verlängert werden können.

Der Kunde muss am angegebenen Tag und zu den angegebenen Uhrzeiten im Reservierungsvertrag mit dem Umtauschgutschein anreisen.

6.1 Für Aufenthalte mit Übernachtung
In einem Paket enthaltene oder nicht enthaltene Unterkunftsleistungen werden in der Anzahl der Nächte (Übernachtungen) berechnet. Die Preise verstehen sich inklusive Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Vollpension. Die im Paket enthaltenen Leistungen bzw. Vorteile sind auf dem Produktblatt unserer jeweiligen Broschüren zu den einzelnen Leistungen aufgeführt. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind Getränke zu den Mahlzeiten und eventuelle weitere Zuschläge nicht enthalten. Bei der Belegung eines Zimmers, das für zwei Personen allein vorgesehen ist, wird ein Zuschlag, der sogenannte Einzelzimmerzuschlag, erhoben.

Bei der Buchung einer Unterkunft empfehlen wir Ihnen dringend, dem Hotel Ihre Ankunftszeit direkt mitzuteilen. Einige Hotels haben keine Nachtrezeption.

6.2 Bei Buchung von Führungen
Bei allen Führungen kann es vorkommen, dass die Tour aufgrund schlechter Witterungsbedingungen oder in Fällen höherer Gewalt gemäß den Artikeln 7.3 und 7.3bis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tourismusbüro abgesagt wird. In diesem Fall wird Ihnen der gezahlte Betrag ohne Anspruch auf Entschädigung zurückerstattet. Jeder Teilnehmer muss die Sicherheits-, Vorsichts- und Verkehrsregeln einhalten und während der gesamten Besichtigung den Ratschlägen des Reiseleiters folgen. Für die Kinder sind ausschließlich die Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrer bzw. die für sie Verantwortlichen verantwortlich. Da die Touren zu Fuß stattfinden, ist das Tragen von gutem Schuhwerk und den Wetterbedingungen des Tages entsprechender Kleidung erforderlich. Der Kunde hat am vereinbarten Tag zu den im Vertrag genannten Zeiten und Orten zu erscheinen.

Die Mindest- und Maximalgruppengröße für Führungen wird entsprechend den behördlichen Auflagen im Vertrag angegeben. Über dem maximalen Schwellenwert ist das Vorhandensein einer 2Als dritter Der Führer ist obligatorisch.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann es ausnahmsweise zu einer Absage des Besuchs kommen. Diese Entscheidung wird Ihnen gemäß den Bestimmungen in Artikel 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt. Im Falle einer Stornierung durch das OT werden Ihnen Ihre Zahlungen vollständig zurückerstattet, ohne dass eine weitere Entschädigung erfolgt. Sämtliche dem Kunden entstehenden Kosten gehen zu seinen Lasten.

Artikel 7 – Stornierungsbedingungen

7.1 Stornierung durch den Kunden

Jede Stornierung muss ATPEVC per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden an 'SOffice de Tourisme de la Vallée de la Creuse, Verwaltungssitz, 4 route du Moulin de l'Étang, 36270 Éguzon-Chantômeoder per E-Mail an tourisme@cc-valleedelacreuse.fr.

Die Stornierungsbedingungen lauten wie folgt:

 

Stornierung vor Leistungsbeginn

Der volle Betrag wird berechnet

Mehr als 30 Tage vor Leistungsbeginn

Es wird eine Verwaltungsgebühr von 50 € erhoben

Zwischen dem 30Als dritter und 21Als dritter Tag inklusive

25% des Gesamtbetrags der Dienstleistung

Zwischen dem 20Als dritter Tag und 10Als dritter Tag inklusive

50% des Gesamtbetrags der Dienstleistung

Zwischen dem 9Als dritter Tag und 3Als dritter Tag inklusive

75% des Gesamtbetrags der Dienstleistung

Weniger als 3 Tage vorher/Nichterscheinen

100% des Gesamtbetrags der Dienstleistung

 

Diese Rückerstattungen an den Reisenden erfolgen so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung.

7.2 Stornierung durch den Verkäufer

Wenn der Reiseveranstalter die Dienstleistung vor Beginn storniert, muss er den Käufer telefonisch oder per E-Mail darüber informieren.

Unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Ersatz eventuell erlittener Schäden werden dem Käufer die gezahlten Beträge unverzüglich und ohne Vertragsstrafe erstattet.

Gemäß Artikel L. 211-14 des Tourismusgesetzes in Kraft seit 1er Januar 2018 kann OT den Vertrag kündigen und dem Kunden die geleisteten Zahlungen vollständig erstatten, ohne dass eine zusätzliche Entschädigung erforderlich ist, wenn:

  1. Die Zahl der für die touristische Dienstleistung oder das Paket angemeldeten Personen liegt unter der im Vertrag angegebenen Mindestzahl und OT teilt dem Kunden die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mit, spätestens jedoch:
  • 20 Tage vor Beginn der Dienstleistung, wenn deren Dauer 6 Tage überschreitet,
  • 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, wenn deren Dauer 2 bis 6 Tage beträgt,
  • 48 Stunden vor Beginn des Dienstes, wenn seine Dauer weniger als 2 Tage beträgt.

oder,

Der Veranstalter oder Vermittler ist aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert und teilt dem Reisenden die Kündigung des Vertrags so bald wie möglich vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts mit.

  1. Im Falle höherer Gewalt

Wenn der Reiseveranstalter die Dienstleistung vor Beginn der Dienstleistung storniert, wird dem Kunden, unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Ersatz eventuell erlittener Schäden, der gezahlte Betrag unverzüglich und ohne Vertragsstrafe erstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung mit dem Ziel erzielt wird, dass der Kunde eine vom RV vorgeschlagene Ersatzleistung akzeptiert.

7.3 Höhere Gewalt

Der Kunde und ATPEVC über OT haben das Recht, den Vertrag vor Beginn der Dienstleistung ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr zu kündigen, wenn eine Stornierung oder Änderung durch einen Fall höherer Gewalt erforderlich ist, wie beispielsweise – als Hinweis, aber nicht beschränkt auf – das Auftreten einer Naturkatastrophe, eines bewaffneten Konflikts, eines Arbeitskampfes, einer Anordnung von Behörden, einer Verkehrsstörung, eines Betriebsunfalls – also das Auftreten eines unvorhersehbaren Ereignisses, das unabhängig vom eigenen Willen ist und das trotz aller Bemühungen, sich dagegen zu wehren, nicht überwunden werden kann.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt im Zusammenhang mit einem oben genannten Ereignis beruft, muss die andere Partei auf jeden Fall so schnell wie möglich klar, verständlich und sichtbar auf einem dauerhaften Datenträger benachrichtigen. Die Parteien können, soweit möglich vor der Zustellung, gemeinsam beraten, um nach Treu und Glauben zu prüfen, ob der Vertrag fortbestehen oder enden soll. Der durch die Nichterfüllung der Verpflichtung durch das betreffende Ereignis gehinderte Geschädigte hat das Recht, die Dienstleistung fristlos zu stornieren. Gemäß Artikel 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

7.3 bis Höhere Gewalt – COVID

Der Kunde und ATPEVC haben über OT das Recht, den Vertrag vor Beginn der Dienstleistung ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr zu kündigen, wenn eine Stornierung oder Änderung durch einen Fall höherer Gewalt erforderlich ist, wie z. B. Regierungsentscheidungen im Rahmen der Bewältigung der Gesundheitskrise im Zusammenhang mit COVID (erneute Ausgangssperre, Reisebeschränkungen, Ausgangssperre usw.).

Sollten diese Entscheidungen Auswirkungen auf die Durchführung der angebotenen Leistungen oder die Reisemöglichkeit der Anbieter bzw. Reisenden haben, kann die Leistung ohne Vorankündigung storniert werden. Dem Käufer werden die gezahlten Beträge unverzüglich und ohne Vertragsstrafe erstattet. Gemäß Artikel 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel 7 – Änderung durch den Tourismusverband im Pays d'Éguzon Val de Creuse eines wesentlichen Bestandteils des Vertrags

Die im Programm genannten Namen der besuchten Orte und Restaurants dienen ausschließlich zu Informationszwecken und unterliegen der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Wenn ATPEVC durch OT vor dem geplanten Startdatum der Dienstleistung gezwungen ist, eine Änderung an einem der wesentlichen Elemente des Vertrags vorzunehmen, kann der Käufer, unbeschadet etwaiger Ansprüche auf Ersatz des möglicherweise erlittenen Schadens und nach klarer, verständlicher und sichtbarer Information durch den Verkäufer auf einem dauerhaften Datenträger:

– entweder den Vertrag zu kündigen und ohne Vertragsstrafe die sofortige Erstattung der gezahlten Beträge zu erhalten,

– entweder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder den Ersatz der Dienstleistung akzeptieren: Anschließend wird ein Vertragsnachtrag mit den vorgenommenen Änderungen von beiden Parteien unterzeichnet (die Annahme der Änderung gilt automatisch als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Tagen nach Ankündigung der Änderung schriftlich reagiert hat).

Eine etwaige Preisminderung wird auf die vom Käufer noch geschuldeten Beträge angerechnet und sofern die von ihm bereits geleistete Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird dem Kunden der zu viel gezahlte Betrag vor Beginn der Leistung zurückerstattet.

7.1 Änderung durch den Kunden

Jede Änderungsanfrage vor Beginn des Dienstes muss per E-Mail an tourisme@cc-valleedelacreuse.fr. Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des OT. Da jede Anfrage individuell bearbeitet wird, steht der OT dem Kunden zur Verfügung, um etwaige Vertragsänderungen oder Anfragen nach zusätzlichen Dienstleistungen zu prüfen.

Artikel 8 – Behinderung bei der Erbringung der Dienstleistung

8.1 Verhinderung von ATPEVC während der Leistungserbringung, die im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen

Wenn es dem Verkäufer während der Leistungserbringung unmöglich ist, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, der einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer bezahlten Preises ausmacht, wird ATPEVC über OT, unbeschadet jeglicher Ansprüche auf Ersatz für möglicherweise erlittene Schäden, eine Ersatzleistung für die geplante Leistung anbieten, gegebenenfalls gegen Aufpreis. Sollte die vom Käufer akzeptierte Leistung von minderer Qualität sein, erstattet ATPEVC die Preisdifferenz vor Beendigung der Leistung. Kann der Verkäufer keine Ersatzleistung anbieten oder wird diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt, so hat er diesem eine Entschädigung zu zahlen, die sich nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie bei einem Rücktritt des Verkäufers.

8.2 Behinderung des Kunden während der Leistung

Im Falle einer Unterbrechung der Dienstleistung durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 9 – Verzug / Fristüberschreitung

Wenn für eine Dienstleistung im Vertrag eine bestimmte Zeit und ein bestimmter Ort für den Beginn der Dienstleistung angegeben sind, muss der Kunde im Falle einer Verzögerung durch den Kunden die ATPEVC und die OT so schnell wie möglich telefonisch benachrichtigen unter 0254474369 von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Eventuell aufgrund dieser Verzögerung nicht in Anspruch genommene Leistungen bleiben geschuldet und können nicht rückerstattet werden.

Artikel 10. Abtretung des Vertrags

Gemäß den Artikeln L211-11 und R211-7 des Tourismusgesetzes kann der Kunde, solange der Vertrag noch nicht wirksam geworden ist, das Fremdenverkehrsamt spätestens 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung und auf jede Art und Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person informieren, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt und die gleichen Voraussetzungen wie der ursprüngliche Kunde zur Erbringung der Dienstleistung erfüllt.

Im Falle einer Abtretung haften der Kunde und der Zessionar gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie aller Gebühren, Lizenzgebühren oder sonstigen zusätzlichen Kosten, die durch diese Abtretung entstehen. Die tatsächlichen Kosten der Übertragung werden vom OT mitgeteilt. Diese dürfen nicht unangemessen sein und dürfen nicht die Kosten übersteigen, die dem OT durch die Vertragsübertragung tatsächlich entstehen (z. B. 50 € Verwaltungsgebühr).

Artikel 11 – Versicherung

Der Tourismusverband des Pays d'Éguzon Val de Creuse hat Berufshaftpflichtversicherung (Nr. 05211945 B-0001) mit dem Unternehmen GROUPAMA Centre Atlantique – mit Hauptsitz in 2 avenue de Limoges – CS60001 – 79044 NIORT CEDEX 9. Der Kunde haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden. Er wird aufgefordert, eine Reiseversicherung abzuschließen.

Artikel 12 – Reiserücktrittsversicherung

ATPEVC weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, bei einer Organisation seiner Wahl einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Folgen einer Mehrfachgefährdung oder eine Stornierung aufgrund bestimmter Ursachen abdeckt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich im Schadensfall direkt an diese Organisation zu wenden, um das entsprechende Verfahren einzuleiten.

Artikel 13 – Finanzielle Garantie

Der Tourismusverband im Pays d'Éguzon Val de Creuse wird bereitgestellt von GROUPAMA Insurance-Credit 5, rue du Centre – 93199 NOISY LE GRAND CEDEX.

Artikel 14 – Schutz personenbezogener Daten

Das ATPEVC kann über das OT personenbezogene Daten erfassen, die für die computergestützte Verarbeitung Ihrer Registrierung, deren Überwachung, den Versand von Newslettern, Werbeaktionen und Werbebotschaften oder im Rahmen von Qualitätsumfragen (per E-Mail, SMS, Telefon und Post) erforderlich sind. Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den Hyperlink klicken, der zu diesem Zweck am Ende jeder Mitteilung bereitgestellt wird, oder indem Sie eine E-Mail an senden tourisme@cc-valleedelacreuse.froder per Post an 'SOffice de Tourisme de la Vallée de la Creuse, Verwaltungssitz, 4 route du Moulin de l'Étang, 36270 Éguzon-Chantôme, indem Sie Ihre Identität nachweisen.

Gemäß der DSGVO haben Sie das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Aktualisierung, Übertragung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Sie können dieses Recht ausüben, indem Sie sich an den Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fremdenverkehrsamt Creuse-Tal, Herrn Stéphane HUGUET, unter dieser E-Mail-Adresse wenden: tourisme@cc-valleedelacreuse.fr. Sofern Sie uns nichts anderes bezüglich einer Einschränkung oder eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mitteilen, behalten wir uns das Recht vor, diese Informationen zu verwenden, um Ihnen verschiedene der oben genannten Unterlagen zuzusenden.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.

Artikel 15 – Geistiges Eigentum / Fotos / Illustrationen

Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Abbildungen dienen der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend. Jegliche Vervielfältigung oder kommerzielle bzw. nichtkommerzielle Nutzung dieser Elemente ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.

Artikel 16. Archivierung des Vertrags

Jeder mit dem Kunden geschlossene Vertrag, der einer Bestellung mit einem Betrag von über 120 Euro einschließlich Steuern entspricht, wird von der OT gemäß den Artikeln L10-213, R1-213 und R1-213 des Verbraucherschutzgesetzes für einen Zeitraum von 2 Jahren archiviert. Die OT wird diese Informationen archivieren und auf Wunsch des Kunden eine Kopie des Vertrags erstellen.

Artikel 17 – Streitigkeiten

Jede Beschwerde bezüglich einer Dienstleistung muss innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Dienstleistung per E-Mail an den Tourismusverband des Pays d'Éguzon Val de Creuse gerichtet werden. tourisme@cc-valleedelacreuse.fr ou per Einschreiben mit Rückschein à 'SOffice de Tourisme de la Vallée de la Creuse, Verwaltungssitz, 4 route du Moulin de l'Étang, 36270 Éguzon-Chantôme.

Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten kann sich der Kunde an den Tourismus- und Reisemediator wenden (www.mtv.travel), der sich um eine gütliche Einigung bemühen wird. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen ist ausschließlich das TGI Limoges zuständig. Die Teilnahme an einem unserer in diesem Dokument vorgestellten Pakete setzt die Annahme der oben genannten allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus.